SCHULORDNUNG

Aktualisierte Fassung vom 08.09.2023

 

Da jedes Zusammenleben und -arbeiten von vielen Menschen an einem Ort nur möglich ist, wenn von allen gewisse Regeln und Anordnungen eingehalten werden, haben Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter in der Schulkonferenz am 23.07.2019 diese Schulordnung beschlossen. Sie ist für alle Angehörigen des Progymnasiums und die Gäste auf dem Schulgelände bindend. Diese Schulordnung ist den Schülern zu Beginn jedes Schuljahres bekannt zu geben.

 

1   Allgemeine Grundsätze

1.1 Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich so zu verhalten, dass keine Person oder Sache beschädigt, gefährdet oder in vermeidlicher Weise belästigt wird.

1.2 Alle an der Schule Beschäftigten, sowie die von der Schulleitung oder den Lehrern Beauftragten sind Aufsichtspersonen; ihren Weisungen ist mit Respekt Folge zu leisten.

1.3 Zum Schulgelände gehört:

a) das Schulgebäude des Schulzentrums Lammerberg (also insbesondere die Fachklassen Biologie, Chemie, NWT und Physik mit den angrenzenden Freiflächen, der obere, mittlere und untere Pausenhof, der Lehrerparkplatz und der Treppenaufgang von der Lammerbergstraße zum Haupteingang. Der obere Pausenhof endet am Lehrerparkplatz, der untere mit dem Freigelände des ehemaligen Kindergartens.

b) das Interimsgebäude Golléhaug mit den angrenzenden Freiflächen, der Pausenhof, die Freiflächen vor den Garagen und der Fluchttreppenturm an der Lammerbergstraße.

 

2   Hausordnung

2.0 Die Mitglieder der Schulgemeinschaft benutzen das Schulgebäude, die Einrichtungsgegenstände und die Lehr- und Lernmittel mit Sorgfalt. Für mutwillige Beschädigungen haften die Schuldigen bzw. deren Erziehungsberechtigte.

2.1 Das Progymnasium Tailfingen möchte eine Schule ohne Rassismus und eine Schule mit Courage sein. Seine Schülerschaft ist ausgesprochen vielfältig. Sie setzt sich aus Kindern unterschiedlichster Herkunftsländer zusammen, die teilweise in offenem Konflikt miteinander stehen. Aus diesem Grunde gehören Symbole, die einem bestimmten Herkunftsland oder einer bestimmten Ethnie zugehören und in der Öffentlichkeit als nationalistisch wahrgenommen werden, nicht in die Schule. Flaggen, Ehrenzeichen, Büsten u. ä. dürfen ausschließlich zu Unterrichtszwecken in die Schule gebracht werden. Sie verbleiben in den Pausen in den Schultaschen oder Schließfächern. Ausnahmen sind schulische Veranstaltungen zum Thema „Schule ohne Rassismus“ oder Sportveranstaltungen wie z. B. das Public Viewing bei einer Fußballweltmeisterschaft. Veranstaltungen im Rahmen von „Schule ohne Rassismus“ betonen vor allem kulturelle Gemeinsamkeiten und die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Gesellschaft. Alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z. B. Homophobie, Islamfeindlichkeit, Sexismus, Abwertung von Behinderten u. a. sind mit dem Leitbild der Schule unvereinbar. Die Schule bietet im Rahmen des alltäglichen Unterrichtsablaufs keinen Ort aktiver bzw. sichtbarer Religionsausübung. Sie stellt folglich auch keine Räume für die Verrichtung von Gebeten u. ä. zur Verfügung.

2.2 Jeder ist verpflichtet, Sachbeschädigungen dem Hausmeister, dem Klassenlehrer oder der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Bis zum ersten Klingeln halten sich die Schüler ausschließlich im Aufenthaltsraum (Raum U 1 im Gebäude Golléhaug) oder auf den Schulhöfen auf. Der Aufenthalt im Windfang oder auf den Treppen ist untersagt. Für den Fachklassentrakt gelten die unter 3.5 aufgeführten Regelungen.

2.4 Der Zugang zum Gebäude Golléhaug von der Lammerbergstraße her ist ausschließlich Lehrkräften, anderen Beschäftigten des Progymnasiums, Eltern und sonstigen Besuchern vorbehalten. Die Schüler betreten das Gebäude nur über die Zugänge des unter 3.3 beschriebenen Pausenbereichs. Die Nutzung der Treppenhäuser ist in der Pausenordnung unter 3.11 geregelt.

2.5 Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich im Aufenthaltsbereich im Untergeschoss (Raum U1) auf und verhalten sich ruhig. Der Aufenthalt im Fachklassentrakt ist nicht gestattet.

2.6 Schüler, die zu spät kommen, werden im Tagebuch vermerkt. Dem Klassenlehrer muss auf Verlangen am nächsten Tag die schriftliche Begründung eines Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

2.7 Abwesenheit einer Lehrkraft:

Für das Gebäude Golléhaug gilt folgende Regelung:

Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassensprecher dies im Rektorat oder - falls das Rektorat nicht besetzt ist - dem Lehrer in der benachbarten Klasse. Ist für einen abwesenden Lehrer keine Vertretung vorhanden, bleiben die Schüler im Klassenzimmer. Der informierte Lehrer sorgt für Aufsicht.

Für die Fachklassen Biologie, Chemie, NWT und Physik gilt:

Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassensprecher dies einer ebenfalls in den Fachklassen unterrichtenden Lehrkraft. Diese verständigt umgehend das Rektorat über eines der in den Vorbereitungsräumen vorhandenen Telefone. Ist für einen abwesenden Lehrer keine Vertretung vorhanden, begeben sich die Schüler auf direktem Wege in das Gebäude Golléhaug und melden sich auf dem Sekretariat oder Rektorat.

2.8 Die Schüler halten das Klassenzimmer, insbesondere den eigenen Platz und das eigene Fach sauber und stellen nach der letzten Stunde im Raum die Stühle auf den Tisch. Für die Ordnung im Klassenzimmer besonders verantwortlich sind die Klassenordner. Sie reinigen zudem die Tafel, sorgen für Kreide, halten zur Mülltrennung an, achten auf Sauberkeit und schließen die Fenster nach Unterrichtsschluss. Die Lehrer der letzten Unterrichtsstunde achten auf die Durchführung und schließen die Klassenzimmer ab.

2.9 Im Schulgebäude sind das Rennen, Lärmen und Ballspielen sowie das Rutschen auf Treppengeländern verboten.

2.10 Auf dem gesamten Schulgelände ist es nicht gestattet, Kaugummi zu kauen und zu rauchen.

2.11 Es ist verboten, gefährliche Gegenstände zur Schule mitzubringen.

2.12 Handys, MP-3-Player und ähnliche Geräte müssen während der Unterrichtszeit und während der Pausen am Vormittag ausgeschaltet und weggepackt sein. In der Mittagspause ist die Nutzung ausschließlich im Aufenthaltsraum im Untergeschoss (Raum U 1) oder im Pausenhof erlaubt.

2.13 Während der Mittagspause (12.30 bis 14.00 Uhr) gelten folgende Regelungen:

Das Essen wird grundsätzlich in der Cafeteria (Aufenthaltsraum U 1) eingenommen. Schüler, die vor der Mittagspause im Fachklassentrakt Unterricht hatten, können alternativ die Cafeteria der Realschule aufsuchen. Ab 13.00 Uhr können alle Schüler an den angebotenen Aktivitäten teilnehmen, z. B. Sport- bzw. Musik-AG, Hausaufgabenbetreuung. Der Aufenthalt in einem der Stockwerke oberhalb des Aufenthaltsraums ist für alle Schüler der Klassen 5-10 erst ab 13.55 Uhr gestattet.Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft dürfen selbstverständlich in der Mittagspause den dafür vorgesehenen Raum aufsuchen.

Der Aufenthalt vor einem der Unterrichtsräume im Fachklassentrakt ist ebenfalls erst ab 13.55 Uhr gestattet. Schüler, die nach der Mittagspause in den Fachklassentrakt wechseln, machen sich daher nicht vor 13.45 Uhr auf den Weg. Bei Regen, Schneefall oder extremer Kälte gilt die Schlechtwetterregelung (siehe 3.5).

2.14 Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler das Schulgelände. Damit endet die Aufsichtspflicht der Schule. Schüler, die nach Unterrichtsschluss auf Abholung warten müssen, begeben sich in den Aufenthaltsbereich im Untergeschoss des Gebäudes Golléhaug. Der Aufenthalt im Fachklassentrakt ist nicht gestattet.

2.15 Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Schüler. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände in die Schule mitzubringen. Fundsachen werden beim Hausmeister oder auf dem Sekretariat abgegeben.

2.16 Jeder Schüler sorgt für die Beseitigung des von ihm verursachten Mülls, sei es im Klassenzimmer, im Treppenhaus oder im Pausenbereich. Der Müll muss nach den neuesten Entsorgungsvorschriften der Stadt getrennt werden.

2.17 Alle Fachräume werden nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten.

 

3   Pausenordnung

3.1 Das Personal des Schulzentrums Lammerberg (Progymnasium Tailfingen und Lammerberg-Realschule) ist gegenüber allen Schülern beider Schulen weisungsbefugt.

3.2 Die Lehrer verlassen zu Beginn der großen Pause als Letzte die Klassenzimmer. Findet der Folgeunterricht im selben Raum statt, bleibt er offen, sonst wird abgeschlossen. Fachräume werden grundsätzlich verschlossen. Die Schüler begeben sich unverzüglich und ohne Aufforderung in den Pausenbereich.

3.3 Der Pausenbereich besteht für die Fachklassen Biologie, Chemie, NWT und Physik aus der unmittelbar unterhalb des Gebäudes gelegenen Freifläche. Der Pausenbereich beim Gebäude Gollé-Haug umfasst die eingezäunten Freiflächen unterhalb der Lammerbergstraße bis zu den Toiletten-Containern.

3.4 Die Pausenaufsicht erfolgt nach besonderem Plan. Der Hausmeister unterstützt die Aufsicht. Der aufsichtführende Lehrer kann ältere Schüler mit deren Einwilligung zur Mithilfe heranziehen.

3.5 Für das Gebäude Golléhaug gilt:

Die Schüler halten sich auf den vorhandenen und zu den dortigen Pausenbereichen gehörenden Freiflächen oder im Aufenthaltsraum (U 1) auf. Flure, Treppen und Windfänge gehören nicht zum Aufenthaltsbereich.

Für den Fachklassentrakt gilt:

Schönwetterregelung: Die Schüler halten sich auf den Freiflächen unterhalb des Fachklassentrakts auf. Flure, Treppen und Windfänge gehören nicht zum Aufenthaltsbereich.

Schlechtwetterregelung: bei Regen, Schneefall, stürmischer Wetterlage oder extremer Kälte ist der Zugang zum unteren Eingangsbereich gestattet.

Die aufsichtführenden Lehrer des PGT entscheiden über die Schlechtwetterregelung. Schüler der Realschule dürfen sich aus Platzgründen bei schlechtem Wetter nicht im Eingangsbereich des Fachklassentrakts aufhalten. Sie suchen stattdessen die Aufenthaltsbereiche der Realschule auf.

3.6 Das Werfen von Schneebällen oder harten Gegenständen ist verboten.

3.7 Es ist nicht erlaubt, Hänge zu betreten, auf Mauern und über Geländer zu klettern.

3.8 Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit - einschließlich der Pausen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers verlassen.

3.9 Jegliches Ballspielen im Schulgebäude ist untersagt. Ballspielen im Schulhof ist erlaubt, Fußballspielen jedoch nur mit Softbällen (Schaumstoff). An der Tischtennisplatte darf mit Tennisbällen gespielt werden. Jeder aufsichtführende Lehrer kann, wenn es ihm gefährlich erscheint, das Ballspiel unterbinden.

3.10 Beim ersten Klingeln zum Ende der großen Pause begeben sich die Schüler unverzüglich zu ihren Klassenräumen. Der Verkauf in der Cafeteria und sämtliche Ballspiele werden eingestellt. Schüler, die in einer der großen Pausen vom Fachklassentrakt zum Gebäude Golléhaug wechseln müssen (oder umgekehrt), machen sich zu Beginn der Pause auf den Weg.

3.11 Die Schüler nutzen die Treppenhäuser gemäß den Fluchtplänen (siehe Fluchtwegeplan im Ordner „Krisenplan“). Damit nehmen alle Schüler den kürzesten Weg vom jeweiligen Klassenzimmer. Die Wege der Schüler kreuzen sich nicht. Schüler, die über den Fluchttreppenturm in die Pause gehen, nehmen den Weg durch das Erdgeschoss, nicht entlang der Straße. Während einer Unterrichtsstunde, in der üblicherweise keine großen Schülerbewegungen im Haus zu erwarten sind, können alle Treppenhäuser genutzt werden. Der Fluchttreppenturm ist für Schüler kein Eingang.

3.12 Ab dem Klingeln zum Unterrichtsbeginn jeder Stunde halten sich die Schüler im Klassenzimmer auf und verhalten sich ruhig. Falls das Klassenzimmer verschlossen ist, warten sie ruhig auf dem Flur.

 

4   Entschuldigungen und Beurlaubungen

4.1 Fernbleiben vom Unterricht muss innerhalb von 2 Tagen gegenüber dem Klassenlehrer (fern-) mündlich, elektronisch oder schriftlich begründet werden. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

4.2 Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei vorhersehbaren Anlässen muss die Beurlaubung so früh wie möglich beantragt werden. Die Genehmigung für bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Tage erteilt der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter.

4.3 Eine Beurlaubung zur Verlängerung von Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

4.4 Schüler sind zur Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet, solange sie sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet haben. Eine Abmeldung von Arbeitsgemeinschaften ist nur zum Halbjahr möglich.

 

5   Verhalten in Notfällen

5.1 Bei Unfällen muss sofort der nächste Lehrer, das Sekretariat oder der Hausmeister verständigt werden. Jeder Schüler, der einen Schulunfall (auch auf dem Schulweg) erlitten hat, muss, wenn er beim Arzt war, den Unfall möglichst bald im Sekretariat melden.

5.2 Im Notfall ist das Schulhaus rasch und diszipliniert zu verlassen. Bei Feuer sind vorher die Fenster zu schließen. Weitere Einzelheiten regelt der Alarmplan.

 

Schulordnung (docx) aktualisierte Fassung vom 08.09.2023